Immobilien (Güter, Miteigentum, Enteignung, Miet- & Pachtverträge, Geschäftsmiete,…)
Wir unterstützen unsere Kundschaft bei der Verwirklichung von Immobilienprojekten sowohl bei der Gründung, dem Erwerb,dem Bau als auch bei der Übertragung aller Verfügungs- oder Nutznießungsrechte gleich welcher Art, ob kommerzieller oder zivilrechtlicher Art, in ihren verschiedenen Etappen.
Es handelt sich also um Beratung und Konsultation in Bezug auf die Durchführbarkeit, die Verhandlungen, die städtebauliche und die ökologische Situation, das Erstellen von Verträgen, Urkunden, Basisurkunden und Lastenheften im Rahmen der Förderung, des Verkaufs, des Miteigentums, der Grunddienstbarkeiten, Timesharing, Leasing, private und Geschäftsmietverträge, Erbpachtverträge und Grundpachtverträge, usw. Wir unterstützen unsere Kundschaft ebenfalls bei der Beilegung von Streitfällen auf gütlichem, schiedsrichterlichem oder gerichtlichem Wege, was die zivilrechtlicher Haftung betrifft: Nachbarschaftsstörungen, Mietstreitfälle, Konstruktionsfehler, versteckte Mängel, Hausschwamm, Miteigentum, usw.
In dem Bestreben, Ihnen die bestmögliche Lösung zu präsentieren, schlagen wir Ihnen gegebenenfalls anstelle eines Gerichtsverfahrens den Weg der Schlichtung, des Kooperativen Anwaltsverfahrens (droit collaboratif) oder der Mediation vor, wenn dies die sinnvollste Vorgehensweise für Ihren Sachverhalt darstellt.
In solchen Verfahren treten unsere Anwälte nicht nur als Interessenvertreter unserer Mandanten auf. Einige von ihnen werden auch regelmäßig als Schiedspersonen und juristische Sachverständige herangezogen.
Es begleitet Sie ein Team von praxiserfahrenen Anwälten mit eingehender Sachkenntnis :