Insolvenz und Reorganisation

Verlustvorträge, Verringerung des Eigenkapitals, Zahlungsschwierigkeiten und Zahlungsrückstände, …

Kein Unternehmen entgeht den konjunkturellen Risiken, und jedes Unternehmen kann in Schwierigkeiten geraten, die neben den nötigen industriellen, kommerziellen oder finanziellen Entscheidungen eine angemessene juristische Begleitung erfordern.

Diese angemessene juristische Begleitung verlangt die Beherrschung sämtlicher juristischen Aspekte im Lebenszyklus eines Unternehmens – Rechnungslegungsvorschriften, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Finanzrecht usw., von denen jeder einzelne Aspekt durch seine Analyse und spezifische Anwendung juristisch zur optimalen Kohärenz der Gewährleistung des Fortbestands, ja der Erholung, beitragen muss.

Eine sorgfältige Vorbereitung auf derartige Schwierigkeiten und die Umsetzung der nötigen juristischen Maßnahmen können nicht nur den möglicherweise gefährdeten Fortbestand eines Unternehmens sicherstellen, sondern darüber hinaus die Unterstützung potentieller Investoren oder Partner sichern und überdies eine mögliche Inhaftungnahme der Unternehmensleitung vermeiden.

In einem Unternehmen begegnen sich stets die unterschiedlichsten Interessen (Aktionäre, Arbeitnehmer, Gläubiger, Kunden, …), die im Falle von Schwierigkeiten unweigerlich zu einem Zwiespalt führen, welcher wiederum das Potential mindert und die dringend benötigten Ressourcen schmälert. Eine sachgerechte und wirksame juristische Begleitung zielt darauf ab, derartigen Zwiespalt aufzulösen und die oft fatale Vergeudung von Ressourcen zu vermeiden, um sämtliche scheinbar gegensätzlichen Interessenvertreter davon zu überzeugen oder dazu zu zwingen, sich auf ein gemeinsames Ziel zu verständigen.

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