Die Unternehmen müssen sich immer häufiger mit komplexen und teilweise kaum nachvollziehbaren Sozialvorschriften auseinandersetzen. Und doch begleitet das Sozialrecht jede Phase im Lebenszyklus eines Unternehmens und jede einzelne Maßnahme, deren Auswirkungen keineswegs vernachlässigt werden dürfen. Die Globalisierung und Öffnung der Märkte, die Dienstleistungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit oder die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Führungskräfte und Geschäftsführer dürfen keineswegs über die Komplexität und den verpflichtenden Charakter dieser Thematik hinwegtäuschen.
Rekrutierung, Auswahl, Beförderung, Lohnverhandlungen und -optimierung, die Verarbeitung personenbezogener Daten der Arbeitnehmer, Lohnpolitik, flexible Arbeitszeiten, Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, Kontrolle und Überwachung der Arbeitnehmer und die Entwicklung neuer Technologien, Schutz der Privatsphäre, Schutz der Unternehmensinteressen vor unlauterem Wettbewerb oder der Verletzung von Geschäfts- und Dienstgeheimnissen, Entlassungen, Umstrukturierungen, Sozialpläne, vorzeitiger Ruhestand, Optimierung des Ausscheidens usw., – all dies sind Problemstellungen, mit denen sich die Unternehmen und ihre Personalverantwortlichen tagtäglich auseinandersetzen müssen.
In einem europäischen und internationalen Kontext zeigt das Sozialrecht seine ganze Komplexität und Dimension, insbesondere dann, wenn es darum geht, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Dienstleistungsfreiheit in den Unternehmensteilen miteinander zu vereinbaren. Dies gilt z.B. bei Outsourcing, Insourcing, der Auftragsvergabe an Subunternehmer, Trägerunternehmen (portage) usw., die im Rahmen einer länderübergreifenden Vertragsbeziehung über die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU oder zwischen Staatsangehörigen der EU und Nicht-EU-Ausländern erfolgen. Die internationale Mobilität von Arbeitnehmern, Führungskräften und Geschäftsführern, die Staatsangehörige der Europäischen Union oder von Ländern außerhalb der Europäischen Union sind, wirft ebenfalls zahlreiche Probleme auf, die nach unserer Erfahrung vielen Unternehmen nicht bewusst sind. Die einzuleitenden administrativen Schritte, ad hoc zu erstellende oder vor der Beschäftigung von Arbeitnehmern, Führungskräften oder Geschäftsführern zu beschaffende Dokumente, soziale Absicherung, Vereinbarkeit der steuerlichen Lösung mit den Sozialvorschriften, die auf die Arbeitsbeziehung anzuwendenden Gesetze, – all dies sind Elemente, die die Unternehmen berücksichtigen müssen, wenn sie eine Entsendung, Versetzung ins Ausland oder lediglich die länderübergreifende Bereitstellung von Personal in Erwägung ziehen.
In den vergangenen Jahren schienen zahlreiche multinationale Unternehmen bestrebt, auf Konzernebene bestimmte Vereinheitlichungen durchzuführen, etwa bei den Lohnbedingungen (Vergütungspakete, Aktienoptionen, Gewinnbeteiligungen, Pensionsfonds), bestimmten Arbeitsbedingungen (Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, standardisierte Arbeitsverträge, Richtlinien zu Firmenfahrzeugen, Internet- und E-Mail-Politik, Klauseln über die Abtretung von Urheberrechten, Überwachung und Kontrolle der Arbeitnehmer), bestimmten Verhaltensregeln (die Abfassung von Ethikkodizes u.a. als Ergebnis der Anwendung des US-amerikanischen Sarbanes-Oxley-Gesetzes, Auswahl-, Rekrutierungs- und Beförderungsmethoden, …) usw. Wie kann man diesen Wunsch nach Vereinheitlichung der Arbeits-, Vergütungs- und sonstigen Bedingungen innerhalb eines multinationalen Konzerns mit den Besonderheiten der jeweiligen nationalen rechtlichen Bestimmungen am Sitz der einzelnen Mitgliedsunternehmen in Einklang bringen?
Vor diesem Hintergrund berät und unterstützt Sie die Abteilung für Sozialrecht in den unterschiedlichsten Themenfeldern dieser Rechtsdisziplin, die sich fortlaufend weiterentwickelt.
Es begleitet Sie ein Team von praxiserfahrenen Anwälten mit eingehender Sachkenntnis :