Urbanismus

Die Abteilung für Öffentliches Recht setzt sich aus Anwälten zusammen, die über eine eingehende Kenntnis des Städtebaurechts verfügen.

Sie wird insbesondere auf den folgenden Gebieten aktiv:

  • Staatsrecht
  • öffentliches Vergabewesen und Verfahren in Zusammenhang mit dem Abschluss öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauverträge zwischen einer Vergabebehörde und ihrem Partner
  • von der Behörde gewährte Genehmigungen und Konzessionen
  • öffentlich–private Partnerschaften
  • Rechtsnormen, die den Staatsbesitz betreffen (domanialité publique)
  • sozialer Wohnungsbau

Die Abteilung für Öffentliches Recht unterstützt und berät staatliche Behörden (auf föderaler, regionaler, kommunaler oder lokaler Ebene), aber auch private Unternehmen und Privatpersonen.

So etwa kann sie ein Unternehmen, das sich in Belgien niederlassen möchte, begleiten, um es über die rechtlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe, der Stadtplanung usw. informieren.

Darüber hinaus kann sie die staatlichen Behörden bei der Schaffung neuer Einrichtungen, etwa der eines autonomen kommunalen Unternehmens, oder bei dem Aufbau von öffentlich–privaten Partnerschaften begleiten.

Die Abteilung für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht verfügt über weitreichende Erfahrungen mit dem belgischen Verwaltungsgericht (dem Conseil d’État), dem Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichten, die bei Streitigkeiten, die die Verwaltungsbehörden betreffen, angerufen werden.

Es begleitet Sie ein Team von praxiserfahrenen Anwälten mit eingehender Sachkenntnis :

Unsere fachkundigen Partner/innen