Das Wettbewerbsrecht und die Freizügigkeit stehen im Mittelpunkt des Geschäftsverkehrs. Diese Regeln bilden die Grundlage der öffentlichen Wirtschaftsordnung. Sie dürfen weder von den Unternehmen noch von staatlicher Seite missachtet werden.
Wir verfügen über ein einzigartiges Fachwissen. Wir bieten Unterstützung auf folgenden Gebieten:
- belgisches und europäisches Wettbewerbsrecht
- wettbewerbswidrige Vereinbarungen, Absprachen und Kartelle
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Position
- staatliche Beihilfen
- Zugang zu geschützten Märkten
- freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen
- regulierte Wirtschaftszweige (elektronische Kommunikation, Energie, …)
- geistiges Eigentum
- unlauterer Wettbewerb und unlautere Handelspraktiken
- Verbraucherschutz
Wir beraten Sie im Vorfeld, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wir unterstützen sowohl die Unternehmen (Abfassung von Vertriebs-, Lizenz-, Forschungsverträgen oder Verträgen zur gemeinsamen Produktion) als auch die öffentliche Hand (Beratung bei der Formulierung staatlicher Richtlinien, Abfassung von Gesetzentwürfen oder Anmeldung von staatlichen Beihilfen).
Im Nachgang unterstützen wir Sie bei jeglichen Streitfällen (Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde oder Antrag auf Anwendung der Kronzeugenregelung, Unterlassungsklage, einstweilige Anordnung, Schadensersatzforderungen und Class Action). Wir werden regelmäßig bei der Justizgerichtsbarkeit, bei der europäischen Kommission oder bei der Wettbewerbsbehörde tätig.
Der Handel kennt keine Grenzen mehr. Daher bieten wir den Erfordernissen angepasste internationale Dienstleistungen. Die Anwälte unserer Kanzlei unterstützen Sie vor den Gerichten in 25 Ländern.