Informations – und Kommunikationstechnikrecht

Analyse, Verhandlung und Redaktion von Informatikverträgen: Hardware, Software, Verkauf, Vermietung, Wartung, Leasing, Finanzierung, Lastenheft. Vertragsbruch und missbräuchliche Klauseln. Haftung des Lieferanten, des Beraters im Informatikbereich, des Kunden. Telematik und Telekommunikation, Netze, elektronischer Zahlungsverkehr, moderne Beweistechniken. Internethandel. Vorbeugung und Bearbeitung der Streitfälle in Bezug auf den Schutz des Privatlebens und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch offizielle oder private Datenbanken.

In dem Bestreben, Ihnen die bestmögliche Lösung zu präsentieren, schlagen wir Ihnen gegebenenfalls anstelle eines Gerichtsverfahrens den Weg der Schlichtung, des Kooperativen Anwaltsverfahrens (droit collaboratif) oder der Mediation vor, wenn dies die sinnvollste Vorgehensweise für Ihren Sachverhalt darstellt.

In solchen Verfahren treten unsere Anwälte nicht nur als Interessenvertreter unserer Mandanten auf. Einige von ihnen werden auch regelmäßig als Schiedspersonen und juristische Sachverständige herangezogen.

Es begleitet Sie ein Team von praxiserfahrenen Anwälten mit eingehender Sachkenntnis :

Unsere fachkundigen Partner/innen