Die Drohnentechnologie ist ein im Wachsen begriffener Teilbereich der Luft- und Raumfahrt. Die Besonderheiten dieser Kategorie von Luftfahrzeugen berühren sämtliche Rechtsbereiche: Luftverkehrsregeln, technische Konformität und Standardisierung, Schutz der Privatsphäre, Umwelt, Haftung, Telekommunikation,..
Die Abteilung berät und unterstützt Sie in Streitfällen bei juristischen und technischen Fragestellungen im Hinblick auf :
- die Anwendung und Auslegung der spezifischen Rechtsvorschriften
- das Compliance-Management bezüglich des durch Drohnenanwendungen generierten Datenverkehrs
- die Begleitung bei administrativen Schritten der Konstrukteure, der Bediener, der Fernsteuerer usw. (Schutz personenbezogener Daten, Bestimmungen der zivilen Luftfahrt)
- die Haftung beim Einsatz von Drohnen (Versicherungspolice usw.)
- das strategische Management des geistigen Eigentums sowie die Verwertung des gewerblichen Vermögens
- die Prüfung des normativen Risikos und der Compliance
- Schaffung eines vertraglichen Rahmens für Projekte
Für einen begrenzten Zeitraum können wir Ihrem Unternehmen für ein spezifisches Projekt einen Anwalt als Firmenanwalt zur Verfügung stellen (Outsourcing).
In dem Bestreben, Ihnen die bestmögliche Lösung zu präsentieren, schlagen wir Ihnen gegebenenfalls anstelle eines Gerichtsverfahrens den Weg der Schlichtung, des Kooperativen Anwaltsverfahrens (droit collaboratif) oder der Mediation vor, wenn dies die sinnvollste Vorgehensweise für Ihren Sachverhalt darstellt.
In solchen Verfahren treten unsere Anwälte nicht nur als Interessenvertreter unserer Mandanten auf. Einige von ihnen werden auch regelmäßig als Schiedspersonen und juristische Sachverständige herangezogen.
Es begleitet Sie ein Team von praxiserfahrenen Anwälten mit eingehender Sachkenntnis :